Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der PHS Hippo-Tech GmbH, Über dem Maibach 4, 34393 Grebenstein, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Bernt-Uwe Frank Schneider) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Vertragsschluss
1.3.1 Individueller Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kann individuell durch Angebot und Annahme stattfinden. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
1.3.2 Vertragsschluss über unsere Websites
Die Darstellung des Sortiments in unseren Onlineshops ist zunächst freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit Sie diese nicht bereits in Ihrem Kundenaccount hinterlegt haben. Im dritten Schritt wählen Sie die gewünschte Zahlungsmethode aus. Wenn Sie die Option “PayPal” oder „PayPal Später Bezahlen“ gewählt haben, werden Sie zunächst zu PayPal weitergeleitet. Dort loggen Sie sich mit Ihren Paypal-Zugangsdaten ein und klicken auf “Weiter”. Dies löst noch keine Zahlungspflicht aus, sondern führt im nächsten Schritt zur Rückleitung in unseren Online-Shop.
Im vierten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf den Button “JETZT KAUFEN” bestätigen. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Wir werden Ihnen den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann von Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Sie können über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
1.4 Registrierung
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs dieser Website ist es möglich einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch uns erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button “Anmelden” bestätigt. Sie erhalten hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn Sie sich erstmals mit diesen Angaben auf unserer Website einloggen, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Passwort, welches Ihnen den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Sie treffen die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme Ihres Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf andere Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen, haften wir nicht.
2. Leistungsbeschreibung und Lieferung
2.1 Allgemein
Wir verkaufen Bausätze für Weidehütten sowie Konstruktionen aus Stahl und Holz (z.B. Stahlhallen, Hundezwinger). Die Montage / der Aufbau erfolgt in der Regel durch Sie. Sollte jedoch, in Ausnahmefällen, die Montage/der Aufbau mit uns zusätzlich vereinbart werden, behalten wir uns vor, auch Subunternehmen einzusetzen. Auf Nachfrage können wir Ihr Wunschprodukt im Rahmen unserer Möglichkeiten auch auf Ihre individuellen Wünsche anpassen. Eine genaue Leistungs- bzw. Produktbeschreibung können Sie unserer Internetseite oder dem individuellen Angebot entnehmen.
2.2 Leistungserbringung beim Aufbau durch uns
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
2.3 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.5 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
2.6 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
2.7 Liefer- und Leistungszeit
Grundsätzlich werden die Liefer- und Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart und sind dem Angebot oder dem konkreten Auftrag zu entnehmen.
Nur soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung/Leistung durch uns innerhalb von 30 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung/Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden dreißigsten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort/Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
3. Zahlung
3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise exklusive Umsatzsteuer angegeben. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.
3.2 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
4. Kostentragung beim Verbraucher-Widerruf
Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Vertrag separat beigefügt.
4.1 Widerruf bei Rück-Versand innerhalb Deutschlands
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden bei, Fahrzeugen, Maschinen, Weidehüttenbausätzen und Boxenbausätzen auf höchstens etwa 2500 EUR (pro Bausatz) geschätzt. Die Kosten werden bei fertig montierten Boxen auf höchstens etwa 5000 EUR geschätzt.
4.2 Widerruf bei Rück-Versand aus anderen EU-Länder als Deutschland
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden bei, Fahrzeugen, Maschinen, Weidehüttenbausätzen und Boxenbausätzen auf höchstens etwa 5000 EUR (pro Bausatz) geschätzt. Die Kosten werden für fertig montierte Boxen auf höchstens etwa 7000 EUR (pro Bausatz) geschätzt.
4.3 Widerruf von nicht paketfähigen Zubehör- oder Einzelteilen (egal ob Deutschland oder andere EU-Länder)
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 1000 EUR geschätzt.
4.4 Widerruf von paketfähigen Zubehör- oder Einzelteilen
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
5. Ihre Verantwortlichkeit
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der Ort, an dem die Bausätze bzw. fertig montierten Bausätze platziert werden sollen, fachgerecht vorbereitet sind. Dazu zählt, dass Sie einen Stellplatz für die Bausätze bzw. fertig montierten Bausätze besitzen, die Zufahrt für Lastzüge mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen, Länge bis 21 m, Breite bis 2,55 m (bei Überbreiten entsprechend breiter), Höhe 4,00 m gewährleistet ist, und sofern erforderlich, eine entsprechende (Bau-)Genehmigung, um dort Bausätze aufzustellen, vorhanden ist.
Sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass uns oder unseren Subunternehmern, der Zutritt und das Befahren zu Ihrem Grundstück, zu der vereinbarten Zeit, gewährt wird. Verzögerungen durch Ihre unterbliebene Mitwirkung, haben Sie selbst zu vertreten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Allgemein
Sofern Sie Unternehmer sind, bleiben die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie haben die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
6.3 Weiterveräußerung
Soweit Sie Unternehmer sind, sind Sie zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit Sie Unternehmer sind, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
6.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.
6.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
7. Übernahmebedingungen
Soweit es sich nicht um Fernabsatzverträge mit Verbrauchern handelt, gelten die folgenden Übernahmebedingungen:
7.1 Zwischen Vertragsschluss und Beginn der Fertigung – 30%
Treten Sie nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt 30% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.2 Nach Vertragsschluss und nach Beginn der Fertigung – 40%
Treten Sie nach Vertragsabschluss und während der Fertigung der Erzeugnisse vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt 40% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.3 Nach Fertigstellung Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung durch Sie – 50%
Bleiben Sie nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung oder Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt 50% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Gewährleistung für Waren
8.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Sie sind dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
8.2 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf Sie über. Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte berührt. Ist die Ware mangelhaft, können Sie wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wir tragen die Kosten für die Rücknahme der zu ersetzenden Ware.
8.3 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gilt, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, dass im Falle eines Mangels wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung leisten. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
8.5 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
8.6 Verjährung
Für Verbraucher geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit nicht für gebrauchte Waren ausdrücklich eine abweichende Verjährungsfrist vereinbart wurde. Soweit Sie Unternehmer sind, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
9. Gewährleistung für Werkverträge (z.B. Aufbau durch uns)
9.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
9.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
9.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
9.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.
9.5 Mitteilung bei Verbrauchern
Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.
9.6 Rügeobliegenheit bei Unternehmern
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.7 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
10. Haftung
10.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
10.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
11.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
11.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.